Impressum: Was ist das und wann braucht man es?Uns erreichen häufig Fragen zum Impressum, daher möchten wir hier die häufigsten Fragen beantworten:
Inhalt
- 1 Impressum: Was ist das und wann braucht man es? Uns erreichen häufig Fragen zum Impressum, daher möchten wir hier die häufigsten Fragen beantworten:
- 2 Was ist ein Impressum?
- 3 Ist ein Impressum gesetzlich vorgeschrieben?
- 4 Die Datenschutzerklärung und das Impressum
- 5 Was schreibe ich in ein Impressum?
- 6 Wo sollte ich ein Impressum auf meiner Website platzieren?
- 7 Impressum für Facebook-Seiten
- 8 So fügen Sie Ihrer Facebook-Seite ein Impressum hinzu
- 9 Beispiele für Impressumsangaben
- 10 Beispiele für Facebook-Impressum
- 11 Siehe auch
- Was ist ein Impressum / Begriffserklärung zum Datenschutz
- Ist es gesetzlich vorgeschrieben
- Die Datenschutzerklärung und das Impressum
- So fügen Sie Ihrer Facebook-Seite ein Impressum hinzu
- Beispiele für Facebook-Impressum
Was ist ein Impressum?
Ein Impressum ist im Wesentlichen a Eigentums- und Urhebererklärung. Es wurde ins Leben gerufen, um Benutzerdaten zu schützen, illegale Inhalte und Spam zu bekämpfen, indem Website-Besitzer sich identifizieren und damit die Verantwortung für die Inhalte auf ihrer Plattform übernehmen.
Wenn von einem Impressum gesprochen wird, ist oft die deutsche (DACH) Version von Pflichtangaben gemeint, die auf einer Website platziert werden.
Ist ein Impressum gesetzlich vorgeschrieben?
Das Impressum ist auf allen gesetzlich vorgeschrieben kommerzielle Webseiten (einschließlich Facebook-Unternehmensseiten) veröffentlicht im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, und Schweiz), ob die Website über eine .de-Top-Level-Domain veröffentlicht wird oder nicht.
Es kann darauf hingewiesen werden, dass, wenn Sie einfach einen persönlichen Blog ohne Werbung haben und kein Geld damit verdienen, das Impressum nicht erforderlich ist.
Die Datenschutzerklärung und das Impressum
Oft werden wir gefragt, warum wir bestimmte für das Impressum notwendige Informationen nicht in unsere Datenschutzerklärung aufnehmen. Das sind unsere Antworten:
- Wir glauben, dass ein Impressum eine eigenständige Seite sein sollte, die die Informationen zum Impressum enthält, dies macht es einfacher, die Informationen zu verdauen
- Wenn Sie es jedoch hinzufügen möchten, machen wir es Ihnen leicht, es hinzuzufügen. Sie können alle erforderlichen Informationen im Feld Website-Eigentümer in der Datenschutzrichtlinie hinzufügen:
Bitte denken Sie daran, ob Sie ein Impressum in das Feld „Website-Eigentümer“ aufnehmen oder nicht, das Feld „Website-Eigentümer“. muss gültige Identifikationsinformationen enthalten.
Lassen Sie uns einen Blick auf zwei der beliebtesten Fragen zur Verwendung eines Impressums auf Ihrer Website oder Seite werfen.
Was schreibe ich in ein Impressum?
Grundsätzlich sollte ein Impressum folgende Angaben enthalten:
- Name des Website-Inhabers (hier wird meist ein Firmenname verwendet)
- Registrierte Adresse (bitte beachten Sie, dass ein Postfach – Postfach – nicht als gültige registrierte Adresse gilt, da die Eigentümer dort normalerweise nicht zu finden sind)
- Gültige Kontaktinformationen – Telefonnummer, Fax oder E-Mail-Adresse
- Wenn eine Tätigkeit einer behördlichen Genehmigung bedarf, Angaben zur Aufsichtsbehörde
- Name des einzelnen gesetzlichen Vertreters (normalerweise der Eigentümer der Website oder die Person, die die Website verwaltet)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine andere gleichwertige staatlich ausgestellte Nummer
- Alle zusätzlichen Handelsregister- oder Lizenznummern
Hinweis: Für Deutschland ist das Impressum in Art. 5TMG.
Wo sollte ich ein Impressum auf meiner Website platzieren?
Ein Impressum sollte sein:
- immer verfügbar
- leicht erkennbar (nennen wir es „Impressum“)
- sofort zugänglich
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Impressum-Informationen in den Eigentümerbereich der Datenschutzerklärung aufzunehmen, müssen Sie sie ordnungsgemäß als „Impressum“ verlinken, da die Platzierung sonst möglicherweise nicht die Anforderungen „leicht erkennbar“ und „sofort zugänglich“ erfüllt. Auch aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass das Impressum auf einer eigenen Seite stehen sollte.
Impressum für Facebook-Seiten
Facebook bietet Benutzern die Möglichkeit, ein Impressum für von Benutzern erstellte öffentliche Seiten hinzuzufügen. Auch wenn es keine einheitliche Möglichkeit gibt, wie Eigentümer von Facebook-Seiten den Impressum-Bereich verwenden können, stellen sie im Allgemeinen diese Art von grundlegenden Informationen bereit:
- Name des Unternehmens oder der Organisation
- Adresse der Organisation
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Faxnummer etc.)
- Name des Eigentümers oder Managers der Seite und der Organisation
- Registrierungs- und Lizenznummer(n)
So fügen Sie Ihrer Facebook-Seite ein Impressum hinzu
So fügen Sie Ihrer Facebook-Seite ein Impressum hinzu:
- Klicken Um (oder Seiteneinstellungen mit dem neuen Design) auf der linken Seite Ihrer Seite
- Klicken (Bearbeiten) Seiteninfo
- Finden Sie die Impressum Abschnitt und fügen Sie Ihre Informationen hinzu (das Limit liegt bei 2.000 Zeichen)
- Klicken Änderungen speichern
Ihre Besucher können diese Informationen sehen, wenn sie auf den Link „Über“ unter dem Profil Ihrer Facebook-Seite klicken (siehe Beispiele unten).
Datenschutzerklärung für Facebook-Seiten
Im Gegensatz zum Impressum, das für Facebook-Seiten im Allgemeinen nicht erforderlich ist, wenn Sie Ihr Unternehmen auf Facebook betreiben (auch ohne Webseite), Sie müssen eine Datenschutzrichtlinie haben für Ihre Kunden zum Lesen verfügbar. Für mehr Informationen:
- Datenschutzerklärung für Facebook-Seiten
- Datenschutzrichtlinie für Facebook-Apps
Beispiele für Impressumsangaben
www.iubenda.de ist ein Angebot der
Iubenda GmbH
Iubendastr. 5
10178BerlinE-Mail: kundenservice@iubenda.de
Tel.: 030 1234567890
FAX: 030 1234567890
Geschäftsführer: Iubenda Iubenda
Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 123456789 BDie Impressum-Seite von Tandem ist ein gutes Beispiel für längere, aber gut segmentierte Informationen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags sieht es so aus:
Beispiele für Facebook-Impressum
Hier ist das Impressum von Audi auf der Facebook-Seite:
Hier ist ein weiteres Facebook-Impressum-Beispiel, die About-Seite von Siemens:
Sie sind in Deutschland ansässig oder haben deutsche Nutzer?
Ein Impressum ist nicht die einzige gesetzliche Anforderung, die Sie einhalten müssen. Schauen Sie sich unbedingt die folgende kurze Anleitung an:
Siehe auch
- So erstellen Sie eine Datenschutzrichtlinie mit iubenda
- Datenschutzerklärung für Facebook-Seiten
- Datenschutzrichtlinie für Facebook-Apps
Haben Sie noch Fragen?
Produkt und Dienstleistungen
Compliance für Websites und Apps
Generator für Datenschutz- und Cookie-Richtlinien
Cookie-Lösung
AGB-Generator
Einwilligungslösung
Interne Datenschutzverwaltung
Gesellschaft
Gesetzlich
- Datenschutz-Bestimmungen
- Geschäftsbedingungen
- Impressum/Impressum
- Consent Solution Datenschutzhinweis
- Datenschutzhinweis für Cookie-Lösungen
Hilfe
- Dokumentation
- Feedback- und Support-Forum
- Kontaktieren Sie Support
- Webinare
- Partner Akademie
Land
iubenda s.r.l
Via San Raffaele, 1 – 20121 Mailand (Italien)
EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: IT07347120961
UK-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: GB370904694
Handelskammer Mailand
SC: 11.948,04 Eur (voll eingezahlt)Auf iubenda.com verfügbare Inhalte und Dokumente, die unter Verwendung des Dienstes erstellt wurden, sind nur für allgemeine Informationszwecke bestimmt. Obwohl alle Klauseln und Bestimmungen in der Generator-Datenbank von einem Team hochqualifizierter Rechtsexperten erstellt wurden und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, werden die Dokumente vollständig automatisiert erstellt und stellen oder ersetzen daher keine Rechtsberatung und ersetzen diese auch nicht Jegliche Unterstützung und Kundenunterstützung durch iubenda begründen eine Anwalts-Mandanten-Beziehung. Aus diesem Grund kann iubenda trotz aller Bemühungen, den bestmöglichen Service zu bieten, nicht garantieren, dass generierte Dokumente vollständig mit geltendem Recht konform sind.Benutzer sollten sich daher nicht auf Dokumente verlassen, die mit iubenda erstellt wurden, ohne sich von einem in der/den jeweiligen Rechtsordnung(en) zugelassenen Anwalt rechtlich beraten zu lassen.